BESQUARE

RECHTLICH / GESCHÄFTSKUNDEN / VERSION 31. JULI 2026

ALLGEMEINE
LEISTUNGEN.

BE SQUARE / MARKEBEDINGUNGEN / LEISTUNG / VEREINBARUNG

Vereinbarung zur Eventfotografie

Klare Vereinbarungen, starke Bilder. Ein erfolgreiches Event erfordert Vorbereitung, Vertrauen und klare Absprachen. Dieses Dokument ist daher Bestandteil des Angebots von Be Square. Es legt fest, was beide Parteien erwarten dürfen, damit sich die Produktion auf starke Bilder konzentrieren kann. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.

1. Über Be Square

Die Fotografie wird von Knolding unter dem Namen Be Square erbracht, Handelsregisternummer 80152902, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL003398020B53, Loevensteinlaan 107, 4902 WN Oosterhout, Niederlande. Bankverbindung: NL80 RABO 0357 9471 42 auf den Namen Be Square. BIC: RABONL2U.

Fotograf: William Knol, bekannt als Marko. Telefon: +31 6 21 30 80 70. E-Mail: . In dieser Vereinbarung werden Knolding und Be Square als Be Square bezeichnet. Der Kunde, der das Angebot annimmt, wird als Auftraggeber bezeichnet.

2. Unsere Vereinbarung

Der Auftrag wird verbindlich, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder digital annimmt, eine Zahlung leistet oder Be Square auffordert, mit Vorbereitung oder Durchführung zu beginnen.

Das Angebot und diese Bedingungen bilden gemeinsam eine Vereinbarung. Spezifische Bestimmungen im Angebot haben Vorrang, soweit sie von diesem Dokument abweichen. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Be Square ihnen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Tippfehler dürfen berichtigt werden. Ein Preis, Rabatt oder eine Vereinbarung für einen Auftrag gilt nicht automatisch für einen späteren Auftrag.

3. Was wird gebucht?

Der Auftraggeber bucht eine professionelle fotografische Dienstleistung und keine vorab festgelegte Anzahl von Fotografien.

Ein vollständiger Produktionstag umfasst höchstens zehn Stunden vor Ort. Darin enthalten sind das Fotografieren, Wartezeiten auf Programmpunkte, Wege auf dem Gelände, kurze Pausen und gegebenenfalls schnelle Auswahlen während des Events.

Nach der Produktion wählt und bearbeitet Be Square die Bilder. Die übliche Postproduktion ist im vereinbarten Preis enthalten. Be Square entscheidet, welche Bilder technisch, redaktionell und kreativ für die Lieferung geeignet sind. Duplikate, Testaufnahmen, unscharfe Fotografien und anderes abgelehntes Material werden nicht geliefert.

Ein Ablaufplan, Briefing oder eine Shotlist dient als Orientierung. Bei einem Live-Event kann Be Square nicht garantieren, dass jede Person, Performance oder jeder Moment festgehalten wird. Arbeiten über die vereinbarten zehn Stunden hinaus gelten als Zusatzleistung und werden nur erbracht, soweit Planung und Umstände dies zulassen.

4. Änderungen und Zusatzleistungen

Ändern sich Datum, Ort, Dauer, Briefing, Lieferung oder Leistungsumfang, prüfen die Parteien die Auswirkungen auf Planung und Preis.

Zusätzliche Stunden, Orte, Ausrüstung, Fotografen, Bearbeitung oder andere Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden. Eine Verringerung des Auftrags führt nicht automatisch zu einer anteiligen Preisminderung, da der Termin bereits reserviert und die Vorbereitung möglicherweise bereits durchgeführt wurde.

Eine Terminverschiebung gilt grundsätzlich als Stornierung, sofern Be Square nicht schriftlich bestätigt, dass der Auftrag ohne Stornokosten verschoben werden kann.

5. Vorbereitung und Akkreditierung

Spätestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Produktionstag stellt der Auftraggeber den aktuellen Ablaufplan und alle vernünftigerweise erforderlichen Informationen bereit, darunter Zeiten, Orte, Ansprechpartner, Parkmöglichkeiten, Akkreditierung, Künstlerbeschränkungen, Sicherheitsregeln, Embargos, Laser und andere Spezialeffekte.

Während der Produktion ist mindestens eine bevollmächtigte Kontaktperson erreichbar. Der Auftraggeber organisiert die Akkreditierung für William Knol, bekannt als Marko, +31 6 21 30 80 70, .

Die Akkreditierung muss Zugang zu allen vernünftigerweise erforderlichen Bereichen ermöglichen. Beschränkungen durch Security, Künstler, Venue oder Produktion können die Lieferung beeinflussen und begründen keinen Anspruch auf Rabatt oder Erstattung.

6. Ausrüstung und Arbeitsplatz

Be Square bringt die für den Auftrag üblicherweise erforderliche professionelle Kameraausrüstung mit; diese ist im Angebot enthalten.

Spezialausrüstung, darunter ein mobiles Porträtstudio, zusätzliche Beleuchtung, Remote-Kameras oder Objektive mit mehr als 200 Millimetern Brennweite, kann gegen Aufpreis angeboten werden.

Der Auftraggeber stellt einen sicheren, trockenen und abschließbaren Bereich für Ausrüstung und Gepäck zur Verfügung, mindestens mit Tisch, Stuhl, Beleuchtung und funktionierender Steckdose. Müssen Bilder während des Events ausgewählt, bearbeitet oder übertragen werden, stellt der Auftraggeber außerdem eine stabile Internetverbindung bereit.

Sind vereinbarte Einrichtungen nicht verfügbar, darf Be Square die Leistung anpassen oder angemessene Kosten für alternative Aufbewahrung, Sicherheit oder Einrichtungen berechnen.

7. Sicheres Arbeiten

Der Auftraggeber ist für eine sichere Arbeitsumgebung verantwortlich und informiert Be Square vorab über besondere Risiken wie Pyrotechnik, Feuer, CO₂-Effekte, Wasser, Konfettikanonen, Laser, bewegliche Konstruktionen und extremen Publikumsdruck.

Be Square ist niemals verpflichtet, eine gefährliche Position, einen Laserpfad, eine Sicherheitszone, eine ungesicherte Höhe oder einen unsicheren Besucherfluss zu betreten. Sind Personen, Daten oder Ausrüstung gefährdet, darf Be Square die Arbeit anpassen, unterbrechen oder beenden.

Liegt die Ursache in der Organisation oder Risikosphäre des Auftraggebers, bleibt die vollständige Vergütung geschuldet.

8. Laser: zulässig, aber kamerafreundlich

Laser dürfen während des Events eingesetzt werden, sofern die Kameras und Arbeitspositionen von Be Square nachweislich außerhalb sämtlicher Scanbereiche bleiben.

Der Auftraggeber informiert Be Square spätestens fünf Arbeitstage im Voraus über die Lasershow. Auf Anfrage erhält Be Square den Laserplan, Scanbereiche, No-Scan-Zonen und die Kontaktdaten des verantwortlichen Laseroperators.

Vereinbarte Fotogräben, Front-of-House-Positionen, Backstage-Bereiche und Wege gelten als kamerafreundliche Zonen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Laseroperator vor der Show weiß, wo Be Square arbeiten wird. Ein für Besucher sicheres System ist nicht zwangsläufig sicher für Kamerasensoren. Be Square ist nicht verpflichtet, die Installation technisch zu prüfen oder freizugeben.

Im Zweifel darf Be Square eine Position verlassen, Ausrüstung entfernen oder das Fotografieren vorübergehend einstellen. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar und begründet keinen Anspruch auf Rabatt oder Erstattung.

Vertragsstrafe bei unsicherem Lasereinsatz

Der Auftraggeber schuldet eine Vertragsstrafe, wenn Laser nicht, unvollständig oder verspätet gemeldet werden; eine vereinbarte kamerafreundliche Zone dennoch getroffen wird; Aufbau oder Scanbereiche ohne Mitteilung geändert werden; der Operator eine vereinbarte No-Scan-Zone missachtet; oder eine gemeldete unsichere Situation nicht unverzüglich behoben wird.

Die Vertragsstrafe beträgt 1.000 € je Verstoß. Dauert die Situation nach Hinweis an, fallen zusätzlich 500 € für jede angefangene Stunde an. Die gesamte Vertragsstrafe ist auf 5.000 € je Auftrag begrenzt. Keine Vertragsstrafe fällt an, wenn Laser sicher eingesetzt werden und vereinbarte Arbeitspositionen frei von Laserstrahlung bleiben.

Schäden an Ausrüstung

Die Vertragsstrafe gilt unabhängig vom Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens. Bei Laserschäden erstattet der Auftraggeber Untersuchung, Diagnose und Kalibrierung; Reparatur, Transport und Versand; notwendige Eilkosten; Miete von Ersatzgeräten; den aktuellen Wiederbeschaffungswert, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich ist; sowie nachweisbaren direkten Schaden durch vorübergehende Nichtverfügbarkeit.

Dies gilt auch für Reflexionen, indirekte Strahlung, Streulicht oder Änderungen an der Lasershow. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich, wenn Laser von Venue, Künstler, Lieferant oder externem Operator bereitgestellt oder betrieben werden, und kann diese Kosten bei der betreffenden Partei geltend machen.

Laserschäden können erst später sichtbar werden. Wird ein Schaden innerhalb von dreißig Tagen festgestellt und hält ein Sachverständiger ihn für mit Lasereinwirkung vereinbar, wird vermutet, dass er während des Auftrags entstanden ist, sofern der Auftraggeber keine andere Ursache nachweist. Der Auftraggeber unterhält eine geeignete Versicherung, die Laserschäden an professioneller Kameraausrüstung abdeckt.

9. Sonstige Schäden an Ausrüstung

Schäden an oder Verlust von Ausrüstung trägt der Auftraggeber, wenn sie innerhalb der Risikosphäre des Events entstehen, einschließlich Schäden durch Besucher, Personal, Künstler, Lieferanten, Flüssigkeiten, Feuer, Pyrotechnik, CO₂, Konfetti, fehlerhafte Stromversorgung, bewegliche Bühnenelemente, unzureichende Sicherheit oder Diebstahl aus einem zugewiesenen Bereich.

Der Auftraggeber erstattet angemessene Untersuchungs-, Reparatur-, Ersatz-, Transport- und Mietkosten.

10. Verpflegung, Getränke und Unterkunft

Für jeden Produktionstag stellt der Auftraggeber mindestens drei vollwertige Mahlzeiten bereit, etwa Mittagessen, Abendessen und eine Spät- oder Nachtmahlzeit. Während der gesamten Produktion müssen ausreichend Wasser und koffeinhaltige zuckerfreie Erfrischungsgetränke oder eine angemessene Alternative verfügbar sein.

Werden diese nicht bereitgestellt, darf Be Square Speisen und Getränke kaufen und die Kosten berechnen. Die dafür benötigte Zeit zählt zur gebuchten Produktionszeit.

Hotel

Der Auftraggeber stellt ein privates Zimmer in einem Hotel mit mindestens drei Sternen bereit bei einem mehrtägigen Event; einem eintägigen Event mit mehr als 100 Kilometern einfacher Entfernung von Oosterhout; oder einem Nachtevent, bei dem eine sofortige Rückreise nicht zumutbar oder sicher ist.

Das Zimmer verfügt über ein eigenes Bad, Frühstück, WLAN und Late-Checkout mindestens bis 14:00 Uhr. Bei einem mehrtägigen Event wird die Unterkunft für die Nacht vor dem ersten Produktionstag, die Nächte zwischen den Produktionstagen und die Nacht nach dem letzten Produktionstag gebucht. Nach einem Nachtevent kann eine zusätzliche Erholungsnacht erforderlich sein.

Wird eine geeignete Unterkunft nicht rechtzeitig gebucht, darf Be Square sie organisieren und die Kosten berechnen.

11. Reise

Für Aufträge bis zu 500 Kilometern einfacher Entfernung von Oosterhout werden 0,55 € zuzüglich Umsatzsteuer je tatsächlich gefahrenem Kilometer berechnet. Parken, Maut, Fähren, Umweltzonen und andere direkte Reisekosten werden zusätzlich berechnet.

Übersteigt die gesamte Reisezeit für einen Auftrag drei Stunden, wird die darüber hinausgehende Zeit mit 55 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde berechnet.

Für Aufträge in mehr als 500 Kilometern Entfernung organisiert der Auftraggeber eine geeignete Beförderung. Bei Flugreisen startet Be Square vom Flughafen Amsterdam Schiphol oder Eindhoven.

Der Auftraggeber trägt die Kosten für Flug, geeignete Gepäckregelungen, Fahrt und Parken zum Flughafen sowie lokalen Transport zwischen Flughafen, Hotel und Event. Professionelle Kameraausrüstung muss nicht als ungesichertes Aufgabegepäck transportiert werden.

12. Lieferung

Ausgewählte und bearbeitete Fotografien werden spätestens sieben Kalendertage nach dem letzten Produktionstag geliefert.

Der Auftraggeber erhält High-Resolution-Dateien, optimiert für Druck und großformatige Nutzung, sowie Low-Resolution-Dateien, optimiert für Websites, digitale Kommunikation und Social Media.

Be Square darf in Etappen liefern. Eine Vorschau oder schnelle Social-Media-Auswahl stellt nicht automatisch die vollständige Lieferung dar. Die Lieferung ist abgeschlossen, sobald der Download-Link oder der Zugang zur Bilddatenbank gesendet wurde.

Schnellere Lieferung

Soweit die Planung es zulässt, kann eine Priorisierung für 50 € zuzüglich Umsatzsteuer je Kalendertag erworben werden, um den die Standardlieferfrist verkürzt wird. Die Lieferung kann um höchstens fünf Tage beschleunigt werden; für Auswahl und Postproduktion verbleiben immer mindestens zwei Kalendertage.

13. Prüfung und Korrekturen

Der Auftraggeber prüft die gelieferten Fotografien innerhalb von fünf Arbeitstagen. Nachweisbare technische Mängel müssen innerhalb dieser Frist schriftlich gemeldet werden. Eine begrenzte Korrekturrunde für solche Mängel ist enthalten.

Wünsche nach einer anderen Auswahl, einem neuen Stil, umfangreicher Retusche oder dem Hinzufügen beziehungsweise Entfernen von Personen oder Objekten gelten als Zusatzleistung. Farb- oder Helligkeitsunterschiede durch Displays, Browser, Drucker, Papier oder Farbprofile sind keine Mängel von Be Square.

Erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen keine Rückmeldung, gilt die Lieferung als angenommen. Eine Beschwerde setzt die Zahlungspflicht nicht aus.

14. Dateiaufbewahrung

Gelieferte JPEG-Dateien bleiben sechs Monate in der Online-Bilddatenbank von Be Square verfügbar. Die Aufbewahrung kann auf ein oder zwei Jahre verlängert werden. Jede Verlängerung um sechs Monate kostet 50 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann die Bilddatenbank entfernt werden. Der Auftraggeber ist für den rechtzeitigen Download und die sichere Speicherung verantwortlich.

RAW- und andere Quelldateien sind nicht Bestandteil der Standardlieferung. RAW-Dateien bleiben vierzehn Kalendertage in der aktiven Arbeitsumgebung verfügbar und können danach archiviert werden.

Das Abrufen und Wiederherstellen des Zugangs zu einem archivierten Auftrag kostet 250 € zuzüglich Umsatzsteuer. Neue Auswahl, Bearbeitung und Export sind nicht enthalten. Das Archiv ist eine Zusatzleistung und kein garantiert dauerhafter Speicherdienst.

15. Verlust von Bildern oder Daten

Be Square behandelt Bilder sorgfältig und erstellt, soweit angemessen, geeignete Sicherungen. Kein Kamerasystem, keine Speicherkarte und keine Speicherplattform bietet absolute Sicherheit.

Be Square haftet daher nicht für Verluste durch verborgene technische Defekte, fehlerhafte Speichermedien, Diebstahl, Feuer, Wasserschäden, Cyberangriffe, Softwareprobleme, externe Ausfälle oder höhere Gewalt.

Nach der Lieferung ist der Auftraggeber für Prüfung, Download und sichere Speicherung der Dateien verantwortlich. Soweit ein Verlust nachweislich Be Square zuzurechnen ist, gilt die Haftungsbegrenzung dieser Vereinbarung.

16. Urheberrecht und Lizenz

Das Urheberrecht an sämtlichen Fotografien verbleibt bei William Knol, handelnd über Knolding / Be Square. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine umfassende, weltweite und zeitlich unbegrenzte Lizenz für Werbung, Kommunikation und Berichterstattung.

Der Auftraggeber und die Eventorganisation

Der Auftraggeber und die Organisation dürfen Bilder ohne Einschränkung nutzen und bearbeiten für Websites und Social Media; Werbung und Kampagnen; Druck und Beschilderung; Pressemitteilungen; Sponsorenkommunikation; Präsentationen und Geschäftsberichte; interne und externe Kommunikation; sowie künftige Werbung für Organisation oder Event.

Sie dürfen Bilder beschneiden, skalieren, freistellen, filtern, mit Text und Logos kombinieren und in Designs oder Videos einarbeiten. Bearbeitungen dürfen nicht irreführend, rechtswidrig, diskriminierend oder nachweislich schädlich sein, und niemand darf fälschlich behaupten, eine andere Person habe das Originalfoto erstellt.

Künstler

Am Event beteiligte Künstler dürfen Fotografien ohne Einschränkung auf offiziellen Kanälen und zur Bewerbung ihrer Arbeit verwenden. Sie dürfen sie beschneiden, skalieren, freistellen, filtern und in eigene Designs einarbeiten. Der Verkauf von Fotografien, kostenpflichtigem Merchandise oder die Lizenzierung an Dritte ist nicht automatisch enthalten.

Kooperierende Parteien

Jede Partei, die nachweislich mit dem Auftraggeber, der Organisation oder dem Event zusammenarbeitet, darf die Fotografien für Werbung und Marketing im Zusammenhang mit dem Event, dem eigenen Beitrag oder der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber verwenden. Dazu gehören Sponsoren, Partner, Venues, Lieferanten, Produzenten, Bookingagenturen, Künstlermanagement, Agenturen, Designer, Webentwickler, Druckereien sowie offizielle Medien- oder Werbepartner.

Kooperierende Parteien dürfen Fotografien veröffentlichen, sie jedoch nicht kreativ oder inhaltlich bearbeiten. Zulässig sind nur technische Größenänderungen oder Dateikonvertierungen, die für die Veröffentlichung notwendig sind. Eine angepasste Version kann vom Auftraggeber oder von Be Square geliefert werden.

Kooperierende Parteien dürfen Fotografien nicht selbstständig verkaufen, lizenzieren, weitergeben oder für nicht zusammenhängende Kampagnen verwenden. Der Auftraggeber darf ihnen die Bilder bereitstellen und informiert sie über diese Einschränkungen.

Urheberhinweis

Ein Urheberhinweis ist nicht verpflichtend, wird aber in folgender Form begrüßt: Foto: Marko Knol / Be Square. Ein Hinweis erteilt einer Partei ohne Lizenz keine Erlaubnis zur Nutzung einer Fotografie.

17. Externe Parteien und unbefugte Nutzung

Parteien, die nicht mit dem Auftraggeber, der Organisation oder dem Event zusammenarbeiten, erhalten keine automatische Lizenz. Dazu gehören unabhängige Nachrichtenmedien, Blogs, Verlage, Bilddatenbanken, andere Fotografen, kommerzielle Marken sowie Personen oder Unternehmen, die Bilder über eine Website, Suchmaschine oder Social-Plattform herunterladen.

Solche Parteien müssen vorab direkt bei Be Square eine Lizenz anfragen. Be Square bestimmt, welche Bilder, Medien, Zeiträume und Nutzungen umfasst sind. Ohne Lizenz dürfen externe Parteien Bilder weder herunterladen noch veröffentlichen, verbreiten, verkaufen, bearbeiten oder in Artikeln, Werbung, Sendungen oder kommerziellen Produkten verwenden.

Das Teilen eines bestehenden Social-Media-Beitrags über die normale Teilen- oder Repost-Funktion der Plattform ist zulässig, sofern Originalbeitrag und Quelle sichtbar bleiben.

Unbefugte Nutzung

Be Square darf den externen Nutzer direkt in Anspruch nehmen. Ausgangspunkt ist das Dreifache der üblichen Lizenzgebühr, mindestens jedoch 750 € je Fotografie und Nutzung.

Hat die externe Partei diesen Bedingungen nachweislich zugestimmt, gilt dieser Betrag als Vertragsstrafe. Andernfalls ist er Ausgangspunkt für die geschuldete Lizenzgebühr und den Schadensersatz. Jede Veröffentlichung, Anzeige, Kampagne, Sendung, Printnutzung oder jedes kommerzielle Produkt kann als gesonderte Nutzung behandelt werden.

Wird die Nutzung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach schriftlicher Aufforderung beendet, können zusätzlich 250 € je Kalendertag verlangt werden, begrenzt auf 5.000 € je zusammenhängendem Verstoß. Angemessene Ermittlungs-, Durchsetzungs- und Rechtskosten können ebenfalls geltend gemacht werden. Die Zahlung berechtigt nicht zur weiteren Nutzung.

Der Auftraggeber ist nicht verantwortlich, wenn eine vollständig externe Partei die Fotografie unabhängig und außerhalb seines Einflussbereichs erlangt hat.

18. Verkauf und Lizenzvergütung

Normale Werbung und Marketing sind von der Lizenzvergütungsregelung ausgenommen. Für Werbung, Sponsorenkommunikation, Eventpromotion, Ticketverkauf, Websites, Social Media, Pressemitteilungen oder Recaps fallen keine Lizenzvergütungen an.

Die vorherige schriftliche Zustimmung von Be Square ist erforderlich, wenn eine Fotografie oder eine erkennbare Bearbeitung als digitaler Download verkauft wird; als Print, Poster oder anderes Bildprodukt verkauft wird; in Merchandise, Kleidung, Kalendern oder Fotobüchern verwendet wird; gegen Bezahlung an eine andere Partei lizenziert wird; oder einen wichtigen und erkennbaren Verkaufsbestandteil eines physischen oder digitalen Produkts bildet.

In diesen Fällen erhält Be Square eine Lizenzvergütung von 15 % des Nettoumsatzes ohne Umsatzsteuer. Nettoumsatz ist der tatsächlich erhaltene Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer abzüglich nachweisbarer Rückgaben und Gutschriften. Produktions-, Marketing-, Vertriebs-, Personal- und sonstige Geschäftskosten dürfen nicht abgezogen werden.

Die Lizenzvergütung gilt auch für Zuschnitte, Freisteller, Filter, Bearbeitungen und andere erkennbare abgeleitete Versionen.

Ist die Fotografie nur ein untergeordneter Bestandteil eines umfangreicheren kostenpflichtigen Produkts, etwa eines Buchs, einer Dokumentation oder Publikation, vereinbaren Be Square und die betreffende Partei vorab eine angemessene feste Lizenzgebühr oder Lizenzvergütung.

Die verkaufende Partei berichtet innerhalb von dreißig Tagen nach jedem Kalenderquartal, welche Produkte verkauft wurden, in welchen Mengen und mit welchem Umsatz sowie über Rückgaben oder Gutschriften. Be Square stellt anschließend die Lizenzvergütung in Rechnung.

Be Square darf die relevanten Verkaufsunterlagen höchstens einmal je Kalenderjahr durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Übersteigt die Abweichung zum Nachteil von Be Square 5 %, trägt die verkaufende Partei die angemessenen Prüfungskosten. Kommerzieller Verkauf oder entgeltliche Lizenzierung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt.

19. Nutzung durch Be Square

Be Square darf die erstellten und gelieferten Fotografien für Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Angebote, Pitches, Fachpublikationen und Wettbewerbe verwenden. Be Square darf außerdem Namen und Logo des Auftraggebers nutzen, um die Zusammenarbeit als Referenz darzustellen.

Ein vorab schriftlich vereinbartes Embargo wird eingehalten. Verlangt der Auftraggeber einen vollständigen Ausschluss von der Portfolionutzung, muss dies vor Annahme des Angebots besprochen werden und kann den Preis beeinflussen.

20. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Als Veranstalter ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, Besucher, Personal, Künstler und andere Anwesende über die Anwesenheit des Fotografen und die mögliche Bildnutzung zu informieren.

Soweit erforderlich, regelt der Auftraggeber Besucherbedingungen, Genehmigungen, Künstlervereinbarungen und Einwilligungen für Minderjährige. Der Auftraggeber teilt außerdem vorab mit, welche Personen, Bereiche oder Situationen nicht fotografiert oder veröffentlicht werden dürfen.

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Nutzung verantwortlich und stellt Be Square von Ansprüchen frei, die aus fehlender Einwilligung, falschen Informationen oder rechtswidriger Nutzung durch den Auftraggeber oder verbundene Parteien entstehen.

21. Stornierung

Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Das Datum des Eingangs bei Be Square bestimmt die Stornogebühr:

  • mehr als sechs Monate vor dem Auftrag: kostenfrei;
  • sechs Monate bis vier Wochen vorher: 50 % der Auftragssumme;
  • vier bis zwei Wochen vorher: 85 %;
  • innerhalb von zwei Wochen: 100 %;
  • am oder nach dem Startdatum beziehungsweise bei Nichterscheinen: 100 %.

Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten, darunter Hotel, Reise, gemietete Ausrüstung und Kosten Dritter, werden zusätzlich vollständig berechnet.

Dieselbe Staffelung gilt bei Teilstornierung, Verringerung der Produktionstage oder Verlegung des Auftrags auf ein Datum, an dem Be Square nicht verfügbar ist.

Die Stornoregelung gilt auch bei extremem Wetter, Krankheit, Tod, Epidemie oder Pandemie, unzureichendem Ticketverkauf, Absage von Künstlern, Genehmigungsproblemen, behördlichen Maßnahmen und anderen Umständen außerhalb des Einflusses von Be Square. Stornorechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen zu bezahlen.

22. Höhere Gewalt und Leistungsausfall

Schwere Krankheit, Verletzung, Tod, Unfall, Diebstahl, Transportausfall, extremes Wetter, Feuer, Störung oder eine ernsthafte Sicherheitsbedrohung können Be Square an der Durchführung hindern.

Be Square ist nicht verpflichtet, einen Ersatzfotografen zu organisieren, kann jedoch nach Möglichkeit versuchen, eine geeignete Person vorzuschlagen. Deren Verfügbarkeit, Stil, Qualität und Preise können nicht garantiert werden.

Kann der Auftrag endgültig nicht ausgeführt werden, wird der für den nicht ausgeführten Teil gezahlte Betrag nach Abzug bereits erbrachter Leistungen und nicht erstattungsfähiger Kosten zurückgezahlt. Be Square haftet nicht für Folgeschäden oder zusätzliche Kosten des Auftraggebers.

23. Haftung

Be Square haftet ausschließlich für nachweisbaren direkten Schaden, der unmittelbar durch eine zurechenbare Pflichtverletzung verursacht wurde.

Be Square haftet nicht für indirekte Schäden, darunter Umsatzverlust, entgangener Gewinn, Reputationsschäden, entgangene Publicity, Ansprüche von Sponsoren oder Kosten einer Ersatzproduktion. Be Square haftet außerdem nicht für Folgen falscher Informationen, Programmänderungen, Zugangsbeschränkungen, unsicherer Bedingungen, Handlungen Dritter, externer Ausfälle oder Nutzung und Bearbeitung durch andere.

Soweit Be Square haftet, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, den die Haftpflichtversicherung auszahlt. Erfolgt keine Versicherungsleistung, ist die Haftung auf die Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei nachgewiesenem Vorsatz oder bewusster grober Fahrlässigkeit von Be Square.

24. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen, sofern das Angebot keine andere Frist vorsieht. Einwände müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich und begründet mitgeteilt werden. Ein Einwand setzt die Zahlungspflicht nicht aus.

Der Auftraggeber darf Rechnungen nicht eigenständig aufrechnen, aussetzen oder kürzen. Bei Zahlungsverzug darf Be Square Arbeiten, Lieferung, Bilddatenbank und Lizenzen aussetzen.

Das Nutzungsrecht an den Fotografien entsteht erst, nachdem sämtliche Rechnungen für den Auftrag vollständig bezahlt wurden. Bei verspäteter Zahlung werden gesetzliche Handelszinsen und angemessene Inkassokosten fällig.

25. Vertraulichkeit

Das Angebot, Preise, Rabatte, kommerzielle Vereinbarungen und diese Vereinbarung sind vertraulich. Der Auftraggeber darf sie ohne schriftliche Zustimmung von Be Square nicht an Dritte weitergeben.

Die Weitergabe an Steuerberater, Rechtsanwalt, Versicherer oder andere professionelle Berater ist zulässig, soweit sie notwendig ist und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Auftrags fort.

26. Schlussbestimmungen

Es gilt niederländisches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem gleichen Zweck möglichst nahekommt.

Streitigkeiten werden, soweit gesetzlich zulässig, dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Zeeland-West-Brabant vorgelegt. Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, diese Vereinbarung erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.

27. Ergänzende Websitebedingungen

Sämtliche Preise, Tagessätze, Kalkulationen, Entfernungs- und Reisezeitschätzungen, Umsatzsteuerangaben und Verfügbarkeitsmeldungen auf dieser Website sind unverbindlich, verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und stehen unter Änderungs- und Bestätigungsvorbehalt.

Informationen auf der Website und Ergebnisse des Leistungskalkulators stellen kein verbindliches Angebot, keinen Kostenvoranschlag, keine Reservierung, Preisvereinbarung oder Auftragsbestätigung dar. Auftrag und Preis werden erst verbindlich, nachdem Be Square Briefing, Planung, Ort, Risiken, Reisebedarf, Nutzungsrechte und sonstige Produktionsbedingungen geprüft hat und der Auftraggeber ein schriftliches Angebot oder eine Bestätigung angenommen hat.

Der endgültige Preis kann unter anderem aufgrund von Datum, Dauer, Programm, Ort, Tarifregion, Entfernung, Reisemittel, Reisezeit, Parken, Maut, Fähren, Umweltzonen, Flügen, Gepäck, lokalem Transport, Hotel, Teamgröße, Ausrüstung, Überstunden, Sicherheitsrisiken, gewünschter Liefergeschwindigkeit, zusätzlicher Bearbeitung und Nutzungsrechten abweichen.

Organisiert der Auftraggeber Flüge, Hotel und lokalen Transport nicht selbst, darf Be Square diese Bestandteile im Namen des Auftraggebers gegen eine feste Buchungs- und Koordinationsgebühr von 99 € zuzüglich Umsatzsteuer buchen. Der Aufschlag von 10 % gilt ausschließlich für ausländische Drittkosten, die Be Square tatsächlich bucht, bezahlt oder vorstreckt, etwa Flüge, Hotels außerhalb der Niederlande und lokalen Transport außerhalb der Niederlande. Er gilt nicht für Kilometerkosten, Reisezeitvergütung oder Flughafenparkplätze innerhalb der Niederlande. Ausländische Drittkosten werden nach tatsächlichem Aufwand einschließlich lokaler Umsatzsteuer, Sales Tax, Touristensteuer und anderer Steuern oder Abgaben weiterberechnet, soweit sie Be Square in Rechnung gestellt wurden. Kosten, die der Auftraggeber oder Veranstalter direkt organisiert und bezahlt, werden nicht von Be Square berechnet und sind nicht in der Zwischensumme des Kalkulators enthalten. Der Kalkulator verwendet gerundete regionale Annahmen; tatsächliche Preise und die endgültige Reiseroute sind maßgeblich.

Bei Flugreisen berücksichtigt der Kalkulator unverbindlich die Autofahrt zwischen Oosterhout und Schiphol, Flughafenparkplätze zu 50 € pro Tag, Produktionstage plus zwei Parktage innerhalb Europas sowie Produktionstage plus vier Parktage außerhalb Europas. Parken, Maut, Fähren, Umweltzonen und andere direkte Kosten bei Straßenreisen werden nicht automatisch berechnet und nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet.

Automatische Routen-, Geocoding-, Länder-, Entfernungs- und Reisezeitberechnungen hängen von externen Diensten ab und können falsch, unvollständig oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Maßgeblich sind die tatsächlich gefahrene Route, die tatsächliche Reisezeit, die richtige Tarifregion und die tatsächlich entstandenen Kosten.

Be Square darf Preise, Inhalte, Leistungen und Funktionen der Website jederzeit ändern. Ein früher veröffentlichter Preis gilt nicht automatisch für einen zukünftigen, geänderten oder noch nicht bestätigten Auftrag. Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Programmier-, technische oder Darstellungsfehler dürfen berichtigt werden.

Be Square garantiert keine ununterbrochene, fehlerfreie oder dauerhafte Verfügbarkeit und haftet nicht für Schäden durch vorübergehende Nichtverfügbarkeit, technische Störungen oder falsche Ergebnisse externer Dienste, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Texte, Fotografien, Point-Cloud-Visuals, Animationen, Gestaltung, Quellcode und sonstige Inhalte der Website sind geschützt. Kopieren, automatisiertes Auslesen, Veröffentlichen, Wiederverwenden oder kommerzielle Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Öffentlich genannte Standardpreise sind nicht vertraulich; Angebote, Rabatte, individuelle Preise, Kalkulationen und kommerzielle Vereinbarungen dagegen schon.